Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag - der Gesetzgeber macht es niemandem leicht, den rechtlichen Hintergrund der Impressumspflicht auf Internetseiten zu durchschauen. Ein Abmahnung flattert da schnell ins Haus.
Ab 1.03.2007 gelten neue Grundlagen. Linktipp: http://www.telemedien-und-recht.de/
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