Montag, 26. Februar 2007

Impressumspflicht für Internetseiten ab 1. März 2007

Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag - der Gesetzgeber macht es niemandem leicht, den rechtlichen Hintergrund der Impressumspflicht auf Internetseiten zu durchschauen. Ein Abmahnung flattert da schnell ins Haus.

Ab 1.03.2007 gelten neue Grundlagen. Linktipp: http://www.telemedien-und-recht.de/

Keine Kommentare: