Mittwoch, 23. Oktober 2013

Warum Praxisformulare keinen "Granny"-Apfel-Aufdruck haben sollten

Briefbögen, Visitenkarten und Anamnesebögen bieten wir nicht mehr mit einem alleinstehenden "Granny-Apfel" an. Grund: Das Bildmotiv genießt für den dentalen Bereich Markenschutz. Mehr dazu:

http://www.zahnheilkunde.de/beitrag.asp?id=3390&pid=12

Nicht betroffen sind die Recallkarten und die PZR-Gutscheine Das Foto dort zeigt mehrere Äpfel, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben ist.


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