Freitag, 16. September 2011
tryDent Hamburg Airport im ZDF
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Mittwoch, 7. September 2011
Weihnachtskarten für die Zahnarztpraxis
Erstmalig bietet acento Design | acentoDent in diesem Jahr Weihnachtskarten mit dezentem Dentalmotiv an.
Erhältlich ist die Weichnachtspost in verschiedenen Ausführungen: als edle gelaserte Doppelkarte, als Blanko-Postkarte oder (Standard)briefkarte
Freitag, 14. Januar 2011
G wie Grass oder wie genial
Drei Teile seines neuen Werkes "Grimms Wörter" stellte Günter Grass in einer Lesung vor und erntete begeisterten und respektvollen Applaus seiner Gäste. Ihn selbst und die Wort- und Wörterbuchgestalter Jacob und Wilhelm Grimm verbindet ganz offensichtlich die Liebe zur Sprache, zu Worten, zu Buchstaben. Während Sprachwissenschafter Jacob Grimm sich für Worte mit dem Anfangsbuchstaben F verdient gemacht hat, setzt Günter Grass nun Akzente für den im Alphabet nachfolgenden Buchstaben: G wie günter, grass, genial, genussvoll, geschenk, gegenwart, groß, glücklich und ganz viel mehr.
Seine Ausführungen waren informativ und interessant, charmant, teils provokant und offen. Da mag das Publikum abschließende Anspielungen auf Alter und Tod eigentlich nicht wirklich hören. Und genau genommen ist dreiundachtzig doch noch kein Alter - oder?
Schön wäre ein weiteres Wiedersehen in Schleswig.
Vielen Dank für diesen ganz besonders wunderzauberhaften ;) Abend, Herr Grass !
Montag, 20. Dezember 2010
Neue Zahnarztpraxis in der Airport Plaza des Hamburger Flughafens
Viel Erfolg!
Hier der Link zur Website: www.trydent-hamburg-airport.de
Samstag, 28. November 2009
Sie möchten zu Weihnachten keine Socken, Parfüm oder Krawatten verschenken?
Für Schleswig-Holsteiner bietet der Aero-Club Kropp mit den Sparten Motorflug, Segelflug und Ultraleichtflug ein umfassendes Angebot für "ein bisschen grenzenlose Freiheit". Ein Flug mit dem Aero-Club verspricht ein wunderbares Erlebnis.
Buchen Sie Ihr ultimatives Weihnachtsgeschenk unter
www.aeroclubkropp.de/geschenkgutscheine_rundfluege_schleswig-holstein.html
Montag, 14. September 2009
Geschenkgutscheine für die Zahnarztpraxis
Ganz neu im Shop-Angebot von acento Design acentoDent sind seit September 2009 Geschenkgutscheine. Die Anregung zur Erweiterung des Sortiments kam direkt aus einer Zahnarztpraxis.
Das bisherige Angebot an Geschenkgutscheinen bezog sich ausschließlich auf Gutscheine für die Professionelle Zahnreinigung. Die PRZ-Gutscheine wurden im Bundle mit Wartezimmerposter und Acrylaufsteller für den Empfangstresen angeboten. "Schön und gut - aber was ist mit einem Geschenkgutschein für zum Beispiel Zahnschmuck?" fragte eine Praxismanagerin. Recht hatte sie und gern haben wir die Anregung aufgenommen und umgesetzt. Ab sofort erhalten bei http://www.dentaler-shop.de/ auch "neutrale" Geschenkgutscheine. Zahnarzt/Zahnärztin bleibt ein flexibles Feld zum Eintragen eines Betrages oder einer konkreten Leistung wie dem Zahnschmuck.
Wir bedanken uns für die Anregung!
Samstag, 18. April 2009
Die erste "interaktive" Recallkarte...
Schwungvoll startet die Medienagentur acento Design mit neuen Printprodukten für die Zahnarztpraxis in das Frühjahr. Unter dem Motto Original originell aus der acentoDent-Ideenwerkstatt haben sich die Mediengestalter für den Termin-Erinnerungsservice (Recall) der Praxen diesmal etwas ganz Neues einfallen lassen: Ein Recallpostkarte auf Spezialkarton mit einseitig silberfarbenem Glanz, der einen Spiegeleffekt ähnlich einer Chromplatte bietet und den Betrachter geradezu verführt, sich seine Zähne selbst einmal im abgedruckten Zahnspiegel auf der Postkarte anzusehen. "Der Chromkarton ist durch die Assoziation an Gerätschaften in der Zahnarztpraxis geradezu prädestiniert für unsere Produkte. Mit passendem Bildmotiv und in Kombination mit charmantem Text wird höchster Aufmerksamkeitswert beim Patienten erreicht, so dass man beinah von einer interaktiven Recallkarte sprechen kann," so Geschäftsführerin Gabriele Jepsen.
Der Zufall spielte beim Entstehen dieser ungewöhnlichen Idee eine nicht unwesentliche Rolle: Verschiedene Zahnarztpraxen hatten den Wunsch geäußert, die angebotenen Karten auf der Rückseite mit freiem Text aus ihrer Praxissoftware bedrucken zu wollen. Leider waren aber die Praxisdrucker der professionellen Postkartenkartonqualität nicht gewachsen. Auf der Suche nach einem technischen, preislich attraktivem und gleichzeitig qualitativ akzeptablem Kompromiss startete man zuerst erfolglose Druckversuche mit dem einseitig silbrigen Chromkarton, der aber die Leuchtkraft der Motive zu sehr minderte. Erst beim Wenden und Drehen des schlechten Druckergebnisses entdeckte man den Spiegeleffekt - entsprechend der Spiegelkraft einer Chromplatte. So entstand in Kombination mit einem neuen Motiv – dem Zahnspiegel – die derzeit wohl originellste Recallkarte auf dem deutschen Markt.
Neue Produkte wie Recallmitteilungen für den Briefversand mit Freiflächen für das eigene Bedrucken sowie Poster, die mit den Bildmotiven der Recallkarten kombiniert werden können, runden das Angebot kreativer Ideen rund um die Druckmedien für Zahnarztpraxen im noch jungen Online-Dentalshop von acento Design ab, der erst im letzten Jahr mit einem umfassenden Angebot dentaler Wechselprintmedien ins Netz der Netze sprintete. Sehr viel älter ist dagegen der dentale Dienstleistungszweig unter der Firmenzusatzbezeichnung acentoDent, der sich bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich auf individuelle Gestaltungen und Corporate Design konzentrierte.
Das bestehende Produktangebot für den Recallservice auf dem deutschen Markt war Ende 2007 Anlass, sich der Thematik gründlich anzunehmen. Es entstand ein Konzept für dentale Printmedien, das sich unter psychologischen Aspekten auf die Bedürfnisse der Zielgruppe Patienten und Patientinnen konzentrierte: Einladende und persönlich gehaltene Texte sowie Bildmotive, die die Assoziationen an den naturgemäß ungeliebten Zahnarztbesuch neutralisieren. Eine professionelle Druck- und Materialqualität waren ebenso Vorgabe wie eine möglichst günstige Preisgestaltung. Für letzteres setzt man bis heute vornehmlich auf die Aktualität der Internetseite
www.dentaler-shop.de, berücksichtigt aber auch den Wunsch vieler Kunden nach einem Katalog. Der ist nun ganz druckfrisch erhältlich und kann kostenlos über die Internetadresse oder telefonisch unter 04336-99 17 26 angefordert werden. Einige Druckmuster werden stets beigelegt - denn nichts kann besser überzeugen als das originelle Original.
Dienstag, 1. Juli 2008
acento Design GmbH, Künstlersozialabgabe II
Montag, 12. November 2007
Eine unbekannte Abgabe erschüttert die Unternehmen: Künstlersozialabgabe
250.000 Unternehmen wurden 2007 von der Künstlersozialkasse angeschrieben. Dieses Anschreiben enthielt die Aufforderung, alle regelmäßigen Aufträge an Künstler, Werbeagenturen, Texter und Redakteure darzulegen und Künstlersozialabgabe zu zahlen, sofern noch nicht geschehen. Viele Firmen jeglicher Größenordnung sind nun trotz regelmäßiger Betreuung durch Steuerberater, Steuerprüfer und Wirtschaftsprüfer überrascht und verärgert: Künstlersozialabgabe? Für die externe selbständige Werbeagentur?
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe existiert bereits seit 1983. Die damals gegründete Künstlersozialkasse (KSK) wurde von der Bundesregierung beauftragt, Künstler einem Arbeitnehmer gleichzustellen. Letztere zahlen wie jeder Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen 50%igen Beitragssatz für die Sozialversicherungen, die zweite Hälfte finanziert sich aus der Künstlersozialabgabe vom gewerblichen Auftraggeber (Verwerter) und Zuschüssen des Bundes.
Kurzum: Künstler sind durch Krankenkassenbeitrag und Rentenversicherung sozial abgesichert - dem Grundgedanken der Solidargemeinschaft wird Rechnung getragen. Soweit so gut.
Doch die Frage ist nun:
Was ist Kunst?
Die Liste der selbstständigen künstlerischen Tätigkeiten, auf die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist, wurde im Laufe der Zeit länger: So klagte vor 1 1/2 Jahren der erste Webdesigner den Anspruch auf Mitgliedschaft in der KSK ein.
Zum derzeitigen Stand sind alle Tätigkeiten von Werbeagenturen, Textern, Webdesignern, ... für die Auftrag erteilenden Firmen, Institutionen oder Vereine sozialabgabepflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der "Künstler" Mitglied oder Leistungsempfänger der KSK ist. Die Abgabe bezieht sich ausschließlich auf die Inanspruchnahme der Art der Leistung.
Zum besseren Verständnis sollte der Name also besser Kunstabgabe lauten...
Warum wird plötzlich publiziert?
Im März 2007 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die die Überprüfung der Künstlersozialabgaben aus dem bisherigen Verantwortungsbereich der Künstlersozialkasse in die Hände der Prüfer der gesetzlichen Rentenversicherungsträger legte. Unbeeindruckt von der mangelhaften Informationspolitik des Gesetzgebers und der Künstlersozialkasse in der Vergangenheit werden nun Nachzahlungen für die letzten 5 Jahre geltend gemacht und sogar Bußgelder verhängt.
Welche Auswirkungen hat diese Abgabepflicht, die viele in Unkenntnis überrascht?
1. Auftraggeber (Verwerter)
- sind rückwirkend für 5 Jahre sozialabgabepflichtig
- sind sozialabgabepflichtig, auch wenn der selbstständige Auftragnehmer gar nicht in der KSK versichert ist (Es gilt die Inanspruchnahme der Art der Leistungen)
- sind verpflichtet, einen gesonderten Nachweis über die Rechnungen zu führen
- haben Sozialabgaben ohne Aufforderung zu leisten, ansonsten drohen Bußgelder.
Auf alle aufgeführten Leistungen müssen die Auftraggeber bei mehrmaliger Inanspruchnahme im Jahr (dazu zählt auch die Aktualisierung einer Internetseite) von sich aus - also ohne Aufforderung - eine Künstlersozialabgabe von derzeit 5,1 % auf den Gesamt-Netto-Rechnungsbetrag abführen. Es ist dabei unerheblich, ob sich auch nicht-künstlerische Leistungen wie beispielsweise Materialkosten auf der Rechnung befinden.
Als Verwerter zählen: Firmen, Unternehmen, Handwerker, Vereine, öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Einrichtungen.
2. "Künstler"
- Alle in der Liste der KSK aufgeführten "Künstler" sind pflichtversichert. Das überrascht viele selbstständige Freiberufler, denn auch hier ist die Künstlersozialkasse oftmals kein Begriff.
- Wer noch nicht Mitglied der Pflichtversicherung ist, hat keinen Anspruch auf rückwärtige Leistungen, ist im Gegenzug rückwirkend aber auch nicht beitragspflichtig.
- "Künstler" müssen rückwirkend für die letzten 5 Jahre Sozialabgaben an die KSK zahlen, sofern sie Leistungen von Kollegen in Anspruch genommen haben. Eine Zusammenarbeit ist in der Werbebranche vielfach üblich und in solchen Fällen kommt es sogar zu einer Doppelbeitragszahlung an die KSK. Beispiel: Eine Werbeagentur beauftragt für die Broschüre eines Auftraggebers einen externen Fotografen für die Fotoarbeiten. Für die Leistungen des Fotografen sind von der Werbeagentur Sozialabgaben an die KSK zu zahlen. Die Werbeagentur stellt dem Auftraggeber nun die eigenen erbrachten Leistungen inkl. der Fotoarbeiten in Rechnung. Der Auftraggeber zahlt darauf Künstlersozialabgabe - also ein weiteres Mal auch für die Fotoarbeiten.
Freude mag sich bei Grafikern, Webgestaltern, Fotografen oder Textern über das schmeichelhafte Attribut "künstlerisch" also nicht einstellen.
Auswirkungen
Dem Stand der selbstständigen Freiberufler und Personengesellschaften wird ein schwerer Schlag versetzt, denn die Kunden sind verärgert. Bei dem ungewöhnlichen Verwaltungsprocedere entsteht der erste Eindruck, der Kunde müsse zur Sozialversicherung der beauftragten Firma beitragen.
Und auch der zweite Eindruck hilft den beauftragten Agenturen, Grafikern, Webdesignern, usw., nicht viel weiter: Auch wenn sie selbst gar keine Leistungsempfänger der KSK sind, so steht zumindest die Art ihrer Arbeitsleistung für den Kunden im Mittelpunkt des Ärgernisses.
Die Freiberufler befürchten zu Recht ein Abwandern der Kunden zu juristischen Personen (GmbH, AG), die für den Kunden der einzige Weg zur Vermeidung der Künstlersozialabgabepflicht sind. Wie auch immer sie auf diese Lage reagieren werden: Es bleibt immer der bittere Geschmack, dem unersättlichen Moloch Staat ausgeliefert zu sein.
Fazit:
Viel Ärger durch die mangelhafte Informationspolitik des Gesetzgebers und das ungewöhnliche Handling des Verwaltungsprozesses.
Es hat sich ein guter Grundgedanke zu einer unverständlichen Gesetzeslage verselbständigt, die einmal mehr zur Politikverdrossenheit führt.
Weitere Informationen/Links:
Künstlersozialkasse
Rückblick Künstlerzozialkasse
Akademie.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Forum betroffener Künstler:
KSK-Forum
Definitionen für "künstlerische Leistungen" ufern zugunsten des Staates aus:
RTL muss für Dieter Bohlen Künstlersozialabgabe nachzahlen
Bei aller Ernsthaftigkeit des Themas eine persönliche Abschlussbemerkung:
Ist Ihnen aufgefallen, wie kreativ und äußerst phantasievoll deutsche Politiker die Abgaben- und Steuergesetze gestalten? Oje - sage ich nur! Da bleibt uns Bürgern nur die Hoffnung, dass die Künstlersozialkasse diese Kreativität niemals bemerkt! Sonst ist zu befürchten, dass irgendwann ca. 1,78963% des Bruttogehaltes unselbstständig tätiger Arbeitnehmer und des Jahresüberschusses von juristischen Personen, die mit dem Zwecke der Erwirtschaftung von Gewinnen tätig sind, unter Abzug außerordentlicher Aufwendungen für Werbungskosten, die dem eigentlichen Zweck der Eigendarstellung der Person, des selbständigen freiberuflichen Unternehmens oder den Aufwendungen für die Eigenwerbung von juristischen Personen oder Personen des öffentlichen Rechtes dienen, für die künstlerischen Leistungen der Politiker zum Abzug gebracht werden...
Wäre das nicht einmal ein Thema für den hochgeschätzten Horst Scheibner??
Montag, 26. Februar 2007
Impressumspflicht für Internetseiten ab 1. März 2007
Ab 1.03.2007 gelten neue Grundlagen. Linktipp: http://www.telemedien-und-recht.de/
Donnerstag, 22. Februar 2007
Danny Jozzes - Versagen der Politik
Zitat Landeszeitung vom 22.02.07: Er konnte lange keine Bescheinigung bekommen, dass er aus Liberia stammt - und als er eine hatte, wollte ihn das Land abschieben", sagt sein Freund Gerd-Günter Finck. Die Härtefallkommision des Landes wollte seinen Antrag nicht behandeln. "Sein einziger Fehler war, dass er deshalb Angst bekam und untertauchte", sagt Finck.
Herr Jozzes hat fast die Hälfte des Lebens in Deutschland verbracht. Er hat sich offensichtlich eingelebt und integriert - im Gegensatz zu so vielen Anderen. Der Diabetiker wird nun in ein Land geschickt, das von Terror geprägt ist, so gut wie keine Ärzte oder Medikamente bieten kann.
Wer argumentiert, dass wir genug Probleme und Kriminalität durch gescheiterte Ausländer- und Integrationspolitik der Politik hätten, dem gebe ich grundsätzlich Recht.
Aber eine Abschiebung, die 14 Jahre dauert, ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für Politik und Behörden.
14 Tage Bearbeitungszeit wären wünschenswert.
14 Wochen Bearbeitungszeit wären gerade noch akzeptabel.
14 Jahre sind unmenschlich und grausam.
Sonntag, 4. Februar 2007
Buchtipp: "Der Schwarm"
Kampagne Methan? Oder doch nicht? Das ist interessant - wenn auch für mich nicht sachlich beurteilbar:
http://www.morgenwelt.de/wissenschaft/000214-klimakatastrophe.htm
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,418165,00.html
http://fahrradsternfahrt.info/pages/kritik-und-alternativen/klimakatastrophe.php
Sonntag, 17. Dezember 2006
Kurzvorstellung
Land: Schleswig-Holstein
Firma: acento Design GmbH
Beruflicher Werdegang: 1978: Bankkauffrau / 1991: Autorin. Tätig für den Ravensburger Buchverlag, Englisch Verlag und das Rosenheimer Verlagshaus. / 1997: HTML-Programmierung, autodidaktisch (Dank an Stefan Münz, www.teamone.de/selfhtml) / 1998: ILS Diplom mit der Note "Sehr gut", Grafikdesign. Freie künstlerische Tätigkeit unter der Firmierung acento Design bis 2008, anschließend aus steuerlichen Gründen geschäftsführende Gesellschafterin der gegründeten acento Design GmbH.
Familie: 2 Kinder
Private Interessen: Reisen, Fahrrad, Wandern, Trekking, Fauna, Flora, Fotografie, Musicals